Weisungen der Spielleitung für das Eidg. Hornusserfest 2024 in Höchstetten

Weisungen der Spielleitung für das Eidg. Hornusserfest 2024 in Höchstetten

Die nachfolgenden Weisungen stützen sich auf die einschlägigen Reglemente
und Weisungen des EHV. Im Besonderen seien erwähnt:
> Organisationsreglement Hornusserfeste / Kleinanlässe (Gültig ab 01.01.2023)
> Spielreglement (Gültig ab 01.01.2024)
> Lizenzierungs- und Transfer – Reglement (Gültig ab 01.01.2024)
> Technische Weisungen (Gültig ab 01.01.2023)
> Weisungen des Dopingverantwortlichen EHV (Gültig ab 01.01. 2024)

1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.1 AKTIVHORNUSSER

Es sind nur Spieler zugelassen, die eine gültige Lizenz für das Jahr 2024 besitzen. Nachmeldungen (neu zu Meldende) müssen gemäss Lizenzierungs- und Transferreglement vor dem Fest bei der Geschäftsstelle EHV schriftlich (HG-Verwaltung) gemeldet werden. Mutationsschluss ist jeweils Donnerstag 12.00 Uhr. Der Antragsteller ist unmittelbar nach Erfassung, Kontrolle und Freigabe der Lizenznummer durch die Geschäftsstelle spielberechtigt. Ohne im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein, ist der Einsatz verboten. Jegliche telefonischen Meldungen an den Obmann EHV oder Geschäftsstelle werden nicht akzeptiert und sind ungültig.

1.2 ÜBERZÄHLIGE SPIELER

Der Einsatz von überzähligen Spielern ist mit dem zuständigen Fest-Obmann direkt zu erledigen. Sie sind, wenn möglich vor dem Anlass bei anderen Mannschaften zu platzieren.

1.3 SCHIEDSRICHTER / ERSATZLISTENFÜHRER

Alle eingesetzten Schiedsrichter müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für das Jahr 2024 sein. Fehlende Schiedsrichter müssen durch einen auf der Spielliste aufgeführten Spieler mit entsprechender Ausbildung ersetzt werden. Dieser übt das Amt als Schiedsrichter über die ganze Dauer des Spiels aus und kann nicht mehr als Spieler eingesetzt werden. Tritt eine Mannschaft ohne Schiedsrichter an, hat diese Missachtung zusätzlich eine Busse von CHF 200.– zur Folge. Es wird empfohlen 2 Schiedsrichter mitzunehmen, damit sie sich bei der Arbeit ablösen können. Ersatzlistenführer halten sich hinter dem Ries auf und begeben sich zum Vergleich der Resultate am Ende des Durchganges zu den Schiedsrichtern. Das Schreiben der Ersatzspielliste wird nachdrücklich von der Spielleitung empfohlen und dient zur
Kontrolle bei Unklarheiten. Das Schreiben der Ersatzspiellisten durch Schiedsrichter oder Spielerschiedsrichter ist ausdrücklich untersagt. Beim Einsatz als Spielerschiedsrichter sind die Bedienung oder Benutzung von elektronischen Geräten (z. Bsp. Handys, Funkgeräte usw.) zu unterlassen. Die Konzentration gilt ganz
den entsprechenden Aufgaben. Gegenstände, insbesondere Schreibpult und Schirme, der Schiedsrichter sind in angemessenem Abstand (mind. 2 m) zur Zielireihe aufzustellen.

1.4 RAPPORT

Alle Mannschaftsführer und Schiedsrichter haben vollzählig am Rapport mit dem Obmann zu erscheinen.

2. LIVEAPP / SPIELLISTEN

2.1 SPIELLISTE

Am Hornusserfest werden keine Papierlisten mehr abgegeben. Die Spiellisten müssen durch die Mannschaften selbst gedruckt (Laserdruck aus HG-Verwaltung mit 8 Ries!) und mitgenommen werden (mindestens 1 × Schiedsrichter, 1 × Ersatzliste, 1 × Schlägerliste und 1 × RC). Die Spiellisten werden nach dem Anhornussen durch die RC eingezogen und für den Ausstich wieder auf Platz gebracht.

2.2 MUTATIONSLISTE

Vom Rechnungsbüro werden keine Mutationslisten eingezogen, weder vor dem Fest noch am Fest selbst. Es muss aber eine Liste vor Spielbeginn dem RC abgegeben werden.

2.3 AUFSTELLUNG LIVEAPP

Die Aufstellung in der LiveApp muss bis 30 Minuten vor Spielbeginn (Böllerschuss) bereinigt sein und mit der Papierliste abgeglichen sein. Zu diesem Zeitpunkt
werden auch die Listen durch die RC kontrolliert und eingezogen.

2.4 PUNKTEERFASSUNG

Gem. Spielreglement Art. 139 muss eine Spielliste elektronisch und mind. 1 Spielliste
auf Papier erfasst werden. Dazu muss ein Schiedsrichter die Resultate in der LiveApp erfassen und darf keine Papierliste ausfüllen. Der Vergleich der aktuellen Punktzahlen zwischen den Schiedsrichtern hat wie bis anhin während dem Spiel zu erfolgen.

2.5 ERSATZLISTE

Die Ersatzliste ist durch den Ersatzlistenführer auf Papier zu erfassen. Die Ersatzliste
kann nicht im LiveApp geführt werden. Jedoch gelten zum Erstellen der Ranglisten nur die offiziellen Spiellisten der Schiedsrichter.

2.6 KONTROLLE RIESCHEF

Nach der Listenkontrolle (jeweils am Ende des Spiels) durch den RC, müssen die Spiele im Beisein des RC in der LiveApp unverzüglich abgeschlossen werden (Achtung beide Mannschaften müssen abschliessen). Nach dem Anhornussen / Ausstich ist die unterschriebene Spielliste wie bis anhin dem RC abzugeben. Nach dem Erstellen der Zwischenrangliste, werden die Paarungen und die Rieszuteilung in der LiveApp automatisch angepasst. Die Obmann-Rangliste aus dem Rechnungsbüro ist in jedem Fall verbindlich. Bei Differenzen werden die Punkte und Nummern von der Papierliste der Schiedsrichter übernommen und durch das Rechnungsbüro in der LiveApp korrigiert. Bitte beachten: Eventuell eine zusätzliche Stromquelle mitnehmen, um die Eingabegeräte aufladen zu können. Möglichkeit schaffen, die Eingabegeräte vor Nässe zu schützen.

3. SPIELBETRIEB

3.1 MANNSCHAFTSVERANTWORTLICHE

Die Mannschaftsverantwortlichen sorgen in ihrem Verantwortungsbereich für eine einwandfreie Ordnung auf dem Spielfeld und dem Festplatz. Sie schenken insbesondere der Bekleidung der Spieler während dem Spiel und zur Rangverkündigung die notwendige Aufmerksamkeit. Das korrekte Tragen des Helmes gehört ebenfalls in ihre Verantwortung. Helmtragpflicht besteht ab Jahrgang 1984 und jünger. (Spielreglement Ziffer 170)

3.2 SPIELGERÄTE

Alle eingesetzten Spielgeräte entsprechen den Technischen Weisungen EHV. Einsatz und Handhabung sind im Spielreglement Ziff. 33 – 42 geregelt. Der Bock wird nur einmal bei Spielbeginn (Anhornussen / Ausstich) gesetzt. Die Richtlatte ist zwingend von jeder Mannschaft mitzubringen.

3.3 SPIELBEGINN

Die Mannschaften haben sich 30 Minuten vor Spielbeginn auf dem Ries bereit zu halten. Der Böllerschuss ist das Signal zum sofortigen Spielbeginn für alle beteiligten Mannschaften.

3.4 SPIELUNTERBRUCH

Einzelne Spielunterbrüche zum Ausräumen von Unklarheiten können nur durch die Schiedsrichter respektive Rieschef angeordnet werden. Ein genereller Spielunterbruch sowie die Fortsetzung des Spieles kann nur der verantwortliche Obmann anordnen und wird über die Rieschefs bekannt gegeben. Jegliche anderen Spielunterbrüche durch Mannschaften werden als unsportliches Verhalten geahndet und sanktioniert.

3.5 AUFENTHALT BEIM RIES

Der Aufenthalt beim Ries ist im Spielreglement Ziff. 85 – 87 geregelt. Bei speziellen Witterungsverhältnissen leitet die Spielleitung die notwendigen Massnahmen ein.

4. ALLGEMEINES

4.1 MATERIALFAHRZEUGE

Pro Mannschaft kann nur ein Materialfahrzeug zu den Riesen fahren. Der Fahrer sorgt für den notwendigen Blendschutz.

4.2 PARKPLÄTZE

Die übrigen Fahrzeuge sind gemäss den Weisungen des Organisators abzustellen. Den Verkehrsorganen ist absolut Folge zu leisten.

4.3 MANNSCHAFTSBEITRÄGE / STARTKARTEN / STARTKARTENRÜCKGABE

Die Mannschaftsbeiträge werden durch die zuständigen Organe EHV (Ziff. 57 – 60, OR-Hornusserfeste) den Gesellschaften in Rechnung gestellt. Die Beiträge für die
Startkarten werden durch die jeweiligen Festorganisationen in Rechnung gestellt und sind an diese einzuzahlen (Ziff. 61, OR-Hornusserfeste). Zuviel bezogene
Startkarten können vor Spielbeginn (Anhornussen) der jeweiligen Stärkeklasse bei der Festkasse zum ½ Preis des Kaufpreises zurückgegeben werden.

4.4 DOPING

Es gelten die Vorschriften des EHV und Antidoping Schweiz. Hornusser, welche spezielle Medikamente benötigen, klären vor dem Anlass dessen Wirkung und Auswirkung gemäss Dopingreglement und Beilagen selbständig über Homepage www.antidoping.ch ab. Die Infos des Dopingverantwortlichen EHV sowie die Bekanntmachungen an der DV EHV vom 10.02.2024 sind Bestandteil dieser Vorschriften.

4.5 WIR WOLLEN FAIREN SPORT

Sportliches Verhalten erwarten wir gegenüber der gesamten Spielleitung sowie dem Organisator. Die Hornusser unter sich begegnen sich mit Takt und Anstand.

4.6 ZUWIDERHANDLUNGEN

Die Missachtung von Vorschriften und Weisungen, sowie Verfehlungen und Versäumnisse werden gemäss den Reglementen und Vorschriften des EHV geahndet.

Die gesamte Spielleitung wünscht allen Mannschaften und den Hornussern viel Erfolg, Wettkampfglück und einen schönen Aufenthalt am Festort.
Die Spielleitung
Peter Bichsel, Obmann EHV